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Ankunft am Veranstaltungsort:

Soweit es das Wetter erlaubt, wird die Ankunft je nach Entfernung zum Veranstaltungsort nicht vor 10:30 Uhr lokal erfolgen.

Abreise vom Veranstaltungsort:

Soweit es das Wetter/Programm erlaubt, wird die Abreise etwa eine Stunde nach der letzten Vorführung, jedoch bis spätestens 17:30 Uhr lokal erfolgen. Ist es nicht mehr sichergestellt, dass eine Rückreise zum Heimatflugplatz bis 17:30 Uhr (Ortszeit) oder bis Sonnenuntergang möglich ist, so erfolgt die Rückreise am nächsten Tag und der Veranstalter trägt damit die zusätzl. Übernachtungskosten.

Übernachtung /Verpflegung:

Es ist eine kostenfreie Übernachtungsmöglichkeit für 2 Personen pro anreisenden Flugzeug, inkl. kostenfreie Transportmöglichkeit bei Unterbringung außerhalb des Flugplatzgeländes durch den Veranstalter zu gewährleisten.

Es ist die Verpflegung der aktiven (an der Veranstaltung teilnehmenden) Piloten während der Veranstaltung durch den Veranstalter sicher zu stellen (z.B. Wertcoupons, Voucher etc.).

Unterstell- und Abstellmöglichkeit:

Es sollte ein zugewiesener Abstellplatz für die Flugzeuge (permanent abgesperrt von den Zuschauern) während der gesamten Veranstaltung vorhanden sein.

Der Veranstalter hat kostenfreie Unterstellmöglichkeiten, sowie Hallenplatz für mindestens ein Flugzeug (LASER 260) und je ein Stellplatz mit Verankerungsmöglichkeit (für die Nacht) für alle weiteren Flugzeuge zu gewährleisten. Der Veranstalter hat für die ausreichende Sicherung, sowie Versicherung (Veranstalterversicherung) der jeweiligen Abstellfläche sorge zu tragen.

Kraftstoff:

Der Veranstalter hat zu gewährleisten, dass die Bereitstellung von AVGAS 100 LL (Laser 260), sowie Benzin-bleifrei (ROZ 98 oder ROZ 100 Oktan nach EN 228 / Thorp T18) für die geplanten Vorführungen / Gästefluge, als auch für die Rücküberführung (gegen entsprechende Kostenverrechnung) in ausreichender Menge gegeben ist.

Rauchmittel:

Die Bereitstellung von Rauchmittel für die Smoke (Rauch) Systeme der Flugzeuge (min. 20l pro Vorführung) ist durch den Veranstalter auf eigene Kosten zu gewährleisten.

Folgende Rauchmittel stehen zur Verwendung zur Auswahl: 

Parafin Öl, TOTAL Finaveston, AeroShell Smoke Oil, Signature Blend 15 (SB-15), Texaco Corvis, Texaco Canopus 13, Fauth FC05 (Fauth & Co, Mannheim), Super*Dri Aviation Smoke Oil, Copper State Petroleum's Aviation Smoke Oil, Smoking Airplanes LLC Premium Blend Smoke Oil C-13

Versicherung:

Unsere Flugzeuge sind grundsätzlich mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckung haftpflichtversichert, bzw. CSL-Deckung für unsere mehrsitzigen Flugzeuge. Ist eine höhere Deckungssumme für die Veranstaltung erforderlich, so ist uns dies rechtzeitig mitzuteilen. Die zusätzlich anfallende Versicherungsprämie wird dem Veranstalter zusätzlich in Rechnung gestellt.

Sonstiges:

Alle Flüge (Rundflüge/Kunstflugvorführungen) sind inkl. Kraftstoff, Kunstflugvorführungen zusätzl. exklusive Rauchöl (Smoke, Bereitstellung durch den Veranstalter).

 

  • Last Modified: Mittwoch 04 September 2024, 12:27:26.